Tätigkeitsschwerpunkte 

Die Schwerpunkte meiner gutachterlichen Tätigkeit erstrecken sich hauptsächlich auf die Erstellung von Immobilienwertermittlungen (nach der ImmoWertV) sowie Beleihungswertermittlungsgutachten (nach der BelWertV) für folgende Auftraggeber: Immobilienwertermittlungen - Privat-Gutachten (Wohnhäuser, Gewerbe- / Büro-, Gewerbe- und Produktionsgebäude) Immobilienwertermittlungen - Bank-Gutachten (Verkehrs- und Beleihungswerte für alle Objektarten) Immobilienwertermittlungen - Gerichts-Gutachten (Verkehrswertgutachten für Familiengerichte und Zwangsversteigerungsgerichte) 

aktuell seit 1.10.2022: Immobilienwertermittlungen auf der Grundlage der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den Anwendungshinweisen zur ImmoWertV.



Immobilienwertermittlungen für Ein-/Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen/Gewerbeobjekten etc. - Privat-Gutachten

Der vorgesehene An oder Verkauf einer Immobilie oder Erb- oder Scheidungs-Auseinandersetzungen sind die klassischen Anlässe für eine Grundstücksbewertung. Hinzu kommt die Bewertung aus steuerlichen Gründen oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge.

Nehmen Sie einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf (telefonisch, mail) und lassen Sie sich im Vorfeld Ihres Auftrags von mir beraten, damit ich die für Ihre Verhältnisse individuell zugeschnittene Lösung erarbeiten kann:

- brauchen Sie ein "Voll-Gutachten", eventuell auch anschließend zur Vorlage bei 

Ihrer Hausbank zur Finanzierungs-Unterlegung ?

- aus Kostengründen kann auch ein "Kurz-Gutachten" mit verkürzter Darstellung in 

Frage kommen

- oder vielleicht eine "gutachterliche Stellungnahme" oder eine "Berichterstattung" ?

- oder liegt schon ein älteres Gutachten vor und Sie benötigen eine Aktualisierung 

und Fortschreibung ?

Nach diesen Kriterien richtet sich natürlich auch die Honorierung des Auftrages.

Honorar

Nach dem Wegfall der gesetzlichen Honorar-Grundlage (HOAI) können Gutachter ihre Honorare frei vereinbaren. Hierzu habe ich eine ausführliche Honorartafel erstellt, die im Download-Bereich eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort sind alle Details, die Schwierigkeits-Zuschläge, 

Sonderleitungen und Stundensätze aufgeführt Daneben besteht auch die Möglichkeit ein Pauschal-Honorar oder die Abrechnung nach Stundensätzen zu vereinbaren.

Im Zuge der Angebots-Erstellung erhalten Sie von mir in jedem Fall eine ausführliche Leistungsbeschreibung unserer Tätigkeiten. 
 

 Immobilienwertermittlungen - Gerichts-Gutachten 

Immobilienwertermittlungen - Gerichts-Gutachten

Ein weiterer Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit besteht in der Erstellung von Gerichts-Gutachten.

Ich bin sowohl für die Familiengerichte (z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsfragen bei Scheidungen u.v.a.), als auch für die 

Zwangsversteigerungsgerichte (Gutachtenerstellung zur Vorbereitung des Zangsversteigerungsverfahrens) regelmäßig tätig.

Honorar:

Die Vergütung von Gerichtsgutachten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften des JVEG und den darin enthaltenen Vergütungssätzen für 

Sachverständige

Referenzen:

Auf Wunsch nenne ich Ihnen gerne die Referenzen (Richter und Rechtspfleger) der Gerichte, in deren Auftrag wir regelmäßig tätig sind:

- Amtsgerichte Heidenheim und Aalen (Familiengerichte)

- Amtsgericht Heidenheim (Zwangsversteigerungsgericht) - Amtsgericht Dillingen an der Donau - Landgericht Ellwangen - Amtsgericht Aalen 
 

  Immobilienwertermittlungen - Bank-Gutachten 

Im Rahmen meiner Gutachtertätigkeit bin ich auch für verschiedene Banken und Bankengruppen tätig, hauptsächlich im genossenschaftlichen 

Bankenverbund.

Ich erstelle dabei Verkehrswertwertgutachten nach der ImmoWertV (Immobilienwertermitttlungsverordnung) und Beleihungswertgutachten nach der 

BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung).

In vielen Fällen erstellee ich nach Abstimmung mit meinen Auftraggebern Gutachten, die beide Werte (Verkehrs- und Beleihungswert) enthalten.

Auch die bei Kreditinstituten vorgeschriebene Fortschreibung und Aktualisierung von bereits erstellten Gutachten gehört zu unseren Aufgabengebiet.

Honorar:

Die Honorierung von Bankgutachten richtet sich in aller Regel ebenfalls nach der Honrartafel, es besteht auch die Möglichkeit, nach der VR-Wert-

Honorartafel abzurechnen.

Falls wir regelmäßig für Sie als Bank tätig sein werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Rahmenvertrages an, wobei in diesem Zusammenhang 

besondere Honorarvereinbarungen für Gutachten-Neuerstellungen oder Fortschreibungen getroffen werden können.

Lassen Sie sich unverbindlich von mir ein Angebot erstellen.

Referenzen:

Für folgende Banken erstellen wir regelmäßig Verkehrs- und Beleihungswertgutachten:

- Heidenheimer Volksbank eG

- Volksbank Brenztal eG (ehemals Giengener Volksbank / Raiffeisenbank Brenztal)

- Kreissparkasse Heidenheim

Im Rahmen von ausländischen Bank-Finanzierungen sind wir tätig für:

- Bank of Austria

Auf Anfrage nenne ich Ihnen gerne die jeweiligen Referenzpersonen der o.a. Banken, sofern Sie sich dort über meine Arbeit erkundigen wollen. 

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