Der vorgesehene An oder Verkauf einer Immobilie oder Erb- oder Scheidungs-Auseinandersetzungen sind die klassischen Anlässe für eine Grundstücksbewertung. Hinzu kommt die Bewertung aus steuerlichen Gründen oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge.
Nehmen Sie einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf (telefonisch, mail) und lassen Sie sich im Vorfeld Ihres Auftrags von mir beraten, damit ich die für Ihre Verhältnisse individuell zugeschnittene Lösung erarbeiten kann:
- brauchen Sie ein "Voll-Gutachten", eventuell auch anschließend zur Vorlage bei
Ihrer Hausbank zur Finanzierungs-Unterlegung ?
- aus Kostengründen kann auch ein "Kurz-Gutachten" mit verkürzter Darstellung in
Frage kommen
- oder vielleicht eine "gutachterliche Stellungnahme" oder eine "Berichterstattung" ?
- oder liegt schon ein älteres Gutachten vor und Sie benötigen eine Aktualisierung
und Fortschreibung ?
Nach diesen Kriterien richtet sich natürlich auch die Honorierung des Auftrages.
Honorar
Nach dem Wegfall der gesetzlichen Honorar-Grundlage (HOAI) können Gutachter ihre Honorare frei vereinbaren. Hierzu habe ich eine ausführliche Honorartafel erstellt, die im Download-Bereich eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort sind alle Details, die Schwierigkeits-Zuschläge,
Sonderleitungen und Stundensätze aufgeführt Daneben besteht auch die Möglichkeit ein Pauschal-Honorar oder die Abrechnung nach Stundensätzen zu vereinbaren.
Im Zuge der Angebots-Erstellung erhalten Sie von mir in jedem Fall eine ausführliche Leistungsbeschreibung unserer Tätigkeiten.
Immobilienwertermittlungen - Gerichts-Gutachten
Ein weiterer Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit besteht in der Erstellung von Gerichts-Gutachten.
Ich bin sowohl für die Familiengerichte (z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsfragen bei Scheidungen u.v.a.), als auch für die
Zwangsversteigerungsgerichte (Gutachtenerstellung zur Vorbereitung des Zangsversteigerungsverfahrens) regelmäßig tätig.
Honorar:
Die Vergütung von Gerichtsgutachten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften des JVEG und den darin enthaltenen Vergütungssätzen für
Sachverständige
Referenzen:
Auf Wunsch nenne ich Ihnen gerne die Referenzen (Richter und Rechtspfleger) der Gerichte, in deren Auftrag wir regelmäßig tätig sind:
- Amtsgerichte Heidenheim und Aalen (Familiengerichte)
- Amtsgericht Heidenheim (Zwangsversteigerungsgericht) - Amtsgericht Dillingen an der Donau - Landgericht Ellwangen - Amtsgericht Aalen
Im Rahmen meiner Gutachtertätigkeit bin ich auch für verschiedene Banken und Bankengruppen tätig, hauptsächlich im genossenschaftlichen
Bankenverbund.
Ich erstelle dabei Verkehrswertwertgutachten nach der ImmoWertV (Immobilienwertermitttlungsverordnung) und Beleihungswertgutachten nach der
BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung).
In vielen Fällen erstellee ich nach Abstimmung mit meinen Auftraggebern Gutachten, die beide Werte (Verkehrs- und Beleihungswert) enthalten.
Auch die bei Kreditinstituten vorgeschriebene Fortschreibung und Aktualisierung von bereits erstellten Gutachten gehört zu unseren Aufgabengebiet.
Honorar:
Die Honorierung von Bankgutachten richtet sich in aller Regel ebenfalls nach der Honrartafel, es besteht auch die Möglichkeit, nach der VR-Wert-
Honorartafel abzurechnen.
Falls wir regelmäßig für Sie als Bank tätig sein werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Rahmenvertrages an, wobei in diesem Zusammenhang
besondere Honorarvereinbarungen für Gutachten-Neuerstellungen oder Fortschreibungen getroffen werden können.
Lassen Sie sich unverbindlich von mir ein Angebot erstellen.
Referenzen:
Für folgende Banken erstellen wir regelmäßig Verkehrs- und Beleihungswertgutachten:
- Heidenheimer Volksbank eG
- Volksbank Brenztal eG (ehemals Giengener Volksbank / Raiffeisenbank Brenztal)
- Kreissparkasse Heidenheim
Im Rahmen von ausländischen Bank-Finanzierungen sind wir tätig für:
- Bank of Austria
Auf Anfrage nenne ich Ihnen gerne die jeweiligen Referenzpersonen der o.a. Banken, sofern Sie sich dort über meine Arbeit erkundigen wollen.
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