Der vorgesehene An oder Verkauf einer Immobilie oder Erb- oder Scheidungs-Auseinandersetzungen sind die klassischen Anlässe für eine Grundstücksbewertung. Hinzu kommt die Bewertung aus steuerlichen Gründen oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge.
Nehmen Sie einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf (telefonisch, mail) und lassen Sie sich im Vorfeld Ihres Auftrags von uns beraten, damit Wir die für
Ihre Verhältnisse individuell zugeschnittene Lösung erarbeiten kann:
- brauchen Sie ein "Voll-Gutachten", eventuell auch anschließend zur Vorlage bei
Ihrer Hausbank zur Finanzierungs-Unterlegung ?
- aus Kostengründen kann auch ein "Kurz-Gutachten" mit verkürzter Darstellung in
Frage kommen
- oder vielleicht eine "gutachterliche Stellungnahme" oder eine "Berichterstattung" ?
- oder liegt schon ein älteres Gutachten vor und Sie benötigen eine Aktualisierung
und Fortschreibung ?
Nach diesen Kriterien richtet sich natürlich auch die Honorierung des Auftrages.
Honorar
Nach dem Wegfall der gesetzlichen Honorar-Grundlage (HOAI) können Gutachter ihre Honorare frei vereinbaren. Hierzu haben Wir eine ausführliche
Honorartafel erstellt, die im Download-Bereich eingesehen und heruntergeladen werden kann. Dort sind alle Details, die Schwierigkeits-Zuschläge,
Sonderleitungen und Stundensätze aufgeführt Daneben besteht auch die Möglichkeit ein Pauschal-Honorar oder die Abrechnung nach Stundensätzen zu vereinbaren.
Im Zuge der Angebots-Erstellung erhalten Sie von uns in jedem Fall eine ausführliche Leistungsbeschreibung unserer Tätigkeiten.
Im Download-Bereich können Sie das Muster eines Sachverständigen-Vertrages sowie die Honorartafel als .pdf-File herunterladen.
Immobilienwertermittlungen - Gerichts-Gutachten
Ein weiterer Schwerpunkt unserer gutachterlichen Tätigkeit besteht in der Erstellung von Gerichts-Gutachten.
Wir sind sowohl für die Familiengerichte (z.B. bei Vermögensauseinandersetzungen, Unterhaltsfragen bei Scheidungen u.v.a.), als auch für die
Zwangsversteigerungsgerichte (Gutachtenerstellung zur Vorbereitung des Zangsversteigerungsverfahrens) regelmäßig tätig.
Honorar:
Die Vergütung von Gerichtsgutachten richten sich ausschließlich nach den Vorschriften des JVEG und den darin enthaltenen Vergütungssätzen für
Sachverständige
Referenzen:
Auf Wunsch nennen wir Ihnen gerne die Referenzen (Richter und Rechtspfleger) der Gerichte, in deren Auftrag wir regelmäßig tätig sind:
- Amtsgerichte Heidenheim und Aalen (Familiengerichte)
- Amtsgericht Heidenheim (Zwangsversteigerungsgericht) - Amtsgericht Dillingen an der Donau - Landgericht Ellwangen - Amtsgericht Aalen
Beispiel-Gutachten:
Sie erhalten auf Anforderung gerne ein anonymisiertes Beispielgutachten als .Pdf-File (für den Download auf dieser Homepage leider etwas zu groß)
Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit sind wir auch für verschiedene Banken und Bankengruppen tätig, hauptsächlich im genossenschaftlichen
Bankenverbund.
Wir erstellen dabei Verkehrswertwertgutachten nach der ImmoWertV (Immobilienwertermitttlungsverordnung) und Beleihungswertgutachten nach der
BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung).
In vielen Fällen erstellen wir nach Abstimmung mit meinen Auftraggebern Gutachten, die beide Werte (Verkehrs- und Beleihungswert) enthalten.
Auch die bei Kreditinstituten vorgeschriebene Fortschreibung und Aktualisierung von bereits erstellten Gutachten gehört zu unseren Aufgabengebiet.
Honorar:
Die Honorierung von Bankgutachten richtet sich in aller Regel ebenfalls nach der Honrartafel, es besteht auch die Möglichkeit, nach der VR-Wert-
Honorartafel abzurechnen.
Falls wir regelmäßig für Sie als Bank tätig sein werden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Rahmenvertrages an, wobei in diesem Zusammenhang
besondere Honorarvereinbarungen für Gutachten-Neuerstellungen oder Fortschreibungen getroffen werden können.
Lassen Sie sich unverbindlich von uns ein Angebot erstellen.
Referenzen:
Für folgende Banken erstellen wir regelmäßig Verkehrs- und Beleihungswertgutachten:
- Heidenheimer Volksbank eG
- Volksbank Brenztal eG (ehemals Giengener Volksbank / Raiffeisenbank Brenztal)
-- Raiffeisenbank Heidenheimer Alb eG
- Kreissparkasse Heidenheim
Im Rahmen von ausländischen Bank-Finanzierungen sind wir tätig für:
- Bank of Austria
Im Rahmen von Kredit-Abwicklungs-Bewertungen sind wir tätig für:
- Bankaktiengesellschaft Hamm (BAG)
Auf Anfrage nennen wir Ihnen gerne die jeweiligen Referenzpersonen der o.a. Banken, sofern Sie sich dort über unsere Arbeit erkundigen wollen.
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